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Ab dem 01.04.2017 soll eine Gesetzesänderung Klar­heit bei der Abgrenzung zwischen einer selbstän­di­gen Tätigkeit mit Werk­ver­trag und einem abhängigen Be­schäf­ti­gungs­verhält­nis schaffen. Zu diesem Zweck wurde das Bürgerliche Ge­setz­buch (BGB) um einen neuen Paragraph 611a ergänzt, der nunmehr den Rechtsbegriff des Arbeitsverhältnisses klar definieren soll.

Die “Mütterrente” ist ein griffiges Schlagwort für die ab dem 01.07.2014 eingeführte bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder. Früher wurde nur ein Jahr angerechnet, nun sind es zwei. Viele geschiedene Männer haben das zum Anlaß genommen, einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs zu stellen.