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Statusfeststellung

Der Status im Sozialversicherungsrecht bedeutet die Stellung als abhängig beschäftigt oder selbständig tätig. Auch Selbständige können rentenversicherungspflichtig sein.

Typische Problemfälle betreffen:

  • GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Subunternehmer oder Mitarbeiter
  • selbständige Lehrer/Dozenten/Trainer etc.
  • Selbständige mit einem Auftraggeber
  • Handwerker
  • familienhafte Mithilfe

Eine Klärung des Status ist wichtig, damit Sie nicht hohe Beitragsnachforderungen riskieren oder umgekehrt Sozialleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Rente nicht in Anspruch nehmen können, obwohl Sie jahrelang Beiträge entrichtet haben.

Vielleicht möchten Sie auch nur wissen, ob für Sie als Selbständiger weitere Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung lohnen oder wie Sie das Recht auf eine gesetzliche Rente im Fall der Erwerbsminderung auch während der Selbständigkeit sichern können. Sprechen Sie mich an.