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Lassen Sie sich beraten, bevor Sie einen Antrag stellen!
Kürzlich rief mich ein Mann an. Er hatte – nach eigener Recherche im Internet – nach dem Tod der Ex-Frau einen Antrag an den Träger seiner berufsständischen Versorgung gerichtet, dieser möge die Kürzung seiner Rente aufheben. Seine Ex-Frau hatte nicht mehr als 36 Monate Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen.
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Kann ich meinen Versorgungsausgleich selbst abändern lassen?
In einem Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht ist es nicht notwendig, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater vertreten zu lassen. Sie können selbst in eigener Sache vor Gericht auftreten. Dennoch lohnt es sich, in die Vertretung durch einen Experten (!) zu investieren.
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Nach dem Versorgungsausgleich: so gibt es die volle Rente zurück.
Der BGH hat aktuell in zwei Entscheidungen vom 16.5.2018 (Az. XII ZB 466/16) und vom 20.6.2018 (Az. XII ZB 624/15) ausdrücklich bestätigt, dass in bestimmten Konstellationen nach dem Tod der vom Versorgungsausgleich begünstigten Person die Übertragung der Rente oder Pension für die Zukunft wieder entfallen kann.
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BGH entscheidet zugunsten von geschiedenen Rentnern mit Zusatzversorgung
Die VBL und andere Zusatzversorgungskassen des öffentlichen und kirchlichen Dienstes haben in der Vergangenheit denjenigen Rentnern, die nach dem bis zum 31.8.2009 geltenden Recht geschieden wurden und von ihrer Zusatzrente einen Teil an den Ex-Gatten abgeben mußten, einen überhöhten Betrag für den Versorgungsausgleich von der Rente abgezogen.
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Die Unkenntnis mancher Richter im Versorgungsausgleich ist erschreckend!
Eine Witwe war die zweite Ehefrau. In der Beamtenpension ihres Mannes – und somit auch in ihrem Witwengeld – ist ein stattlicher Abzug für den Versorgungsausgleich für die erste Ehefrau enthalten. Nur: die erste Ehefrau ist bereits verstorben.
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Liebe Damen, vergessen Sie den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich nicht!
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich kann natürlich ebenso die Herren als Begünstigte betreffen. In der “klassischen” Konstellation verfügen jedoch häufiger die Ehemänner über Betriebsrenten. Und diese konnten nach dem bis zum August 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht bei der Scheidung häufig noch nicht oder nicht vollständig ausgeglichen werden.
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Nach dem Tod des Ex-Ehegatten die volle Rente zurückbekommen
Durch die Reform des Versorgungsausgleichs (Teilung der Rentenanrechte bei der Scheidung) entstand eine Möglichkeit, die scheidungsbedingte Kürzung der Rente wieder aus der Welt zu schaffen: Wenn der Versorgungsausgleich nach dem bis August 2009 geltenden Recht durchgeführt wurde und die begünstigte Person zwischenzeitlich verstorben ist, kann die Rentenkürzung wie folgt aufgehoben werden.
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Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Warum man öfter den Computer aus- und den Kopf einschalten sollte. Ein Versorgungsausgleich kann abgeändert werden, sofern sich seit der Entscheidung eine wesentliche Wertänderung ergeben hat. Ob die Wertänderung “wesentlich” ist, muß berechnet werden. Getreu dem Grundsatz “judex non calculat” (dt.: der Richter rechnet nicht) setzt ein niedersächsisches Amtsgericht dafür ein Rechenprogramm ein.
Vor dem eigenen Rentenbeginn sollte der Versorgungsausgleich immer noch einmal geprüft werden
Auch bzw. gerade wenn die Scheidung vielleicht schon 30 Jahre zurückliegt und Sie am liebsten gar nicht mehr daran denken würden: Vor Ihrem Rentenbeginn sollten Sie den Versorgungsausgleich noch einmal prüfen lassen.