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Schwerbehinderung

Nach dem Gesetz sind Menschen schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Besondere Vergünstigungen sollen die damit verbundenen Nachteile ausgleichen und die gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Hinsichtlich der gesetzlichen Rente bietet ein Schwerbehindertenausweis erhebliche Vorteile: Die Altersrente kann im Vergleich früher bzw. mit einer niedrigeren Kürzung bezogen werden.

Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung beim Landessozialamt, damit alle Gesundheitsbeschwerden bei der Festlegung des Grades der Behinderung sowie der Merkzeichen berücksichtigt werden.