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Schwerbehinderung

Nach dem Gesetz sind Menschen schwerbehindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen, daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist und ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Besondere Vergünstigungen sollen die damit verbundenen Nachteile ausgleichen und die gleichberechtige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern.
Hinsichtlich der gesetzlichen Rente bietet ein Schwerbehindertenausweis erhebliche Vorteile: Die Altersrente kann im Vergleich früher bzw. mit einer niedrigeren Kürzung bezogen werden.

Antragsverfahren

Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung beim Landessozialamt, damit alle Gesundheitsbeschwerden bei der Festlegung des Grades der Behinderung sowie der Merkzeichen berücksichtigt werden.

Widerspruchsverfahren

Falls für Sie ein zu niedriger GdB festgesetzt wurde, vertrete ich Sie im Widerspruchsverfahren. Ich erhebe für Sie Widerspruch, nehme Akteneinsicht beim Landessozialamt, werte die vorliegenden Arztberichte aus, prüfe, welche gesundheitlichen Beschwerden bisher nicht oder nicht ausreichend gewürdigt wurden und führe den Schriftverkehr mit dem Landessozialamt bis zur Erteilung des Widerspruchsbescheides. Gegebenenfalls bin ich Ihnen auch behilflich, weitere ärztliche Unterlagen zu beschaffen.

Klageverfahren

Selbstverständlich streite ich für Sie auch vor den Sozialgerichten, um den Ihnen zustehenden Grad der Behinderung und die damit verbundenen Leistungen durchzusetzen.

Neufeststellungsantrag oder Anhörung

Wenn sich Ihre gesundheitliche Situation verschlimmert hat, kann ein Neufeststellungsantrag erforderlich werden, um den GdB heraufsetzen zu lassen. Dabei bin ich Ihnen gern behilflich.

Wenn z.B. nach einer Krebserkrankung die Zeit der sog. Heilungsbewährung abgelaufen ist, prüft die Behörde, ob der GdB wieder herabgesetzt werden muß. Sie werden dazu angehört. Möglicherweise sind aber zwischenzeitlich andere Beschwerden aufgetreten. Oder es geht darum, den Schwerbehindertenstatus noch für einen gewissen Zeitraum aufrechtzuerhalten, damit beispielsweise die Altersrente für Schwerbehinderte gewählt werden kann. Auch in dieser Situation stehe ich Ihnen zur Seite.