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Sie könnten bereits eine ungekürzte vorgezogene Altersrente beantragen (z.B. wegen einer Schwerbehinderung oder weil Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen), sind aber weiterhin berufstätig?

Dann kann Ihnen die hohe Hinzuverdienstgrenze von 46.060,- € brutto im Jahr 2022 unter Umständen Mehreinnahmen von mehreren Tausend Euro verschaffen. Denn die vorgezogene Altersrente kann im Rahmen der (extrem hohen) Hinzuverdienstgrenze als Vollrente gezahlt werden, obwohl das Arbeitsverhältnis oder die selbständige Tätigkeit noch fortgeführt wird.

Lassen Sie sich zu Ihrem optimalen Rentenbeginn individuell beraten, denn jeder Fall ist anders.

In Rentenauskünfte von 2020 oder 2021 wird häufig die „alte“ Hinzuverdienstgrenze neben einer vorgezogenen Altersrente von 6.300,- € brutto pro Kalenderjahr genannt, obwohl wegen der Corona-Pandemie seit 2020 stark erhöhte Grenzen gelten.

Die Hinzuverdienstgrenze lag im Jahr 2020 bei 44.590,- € brutto, in 2021 und 2022 beläuft sie sich auf 46.060,- € brutto.

Wegen der Falschinformation der DRV verzichteten etliche Versicherte darauf, parallel zur fortgesetzten Berufstätigkeit die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Sie dachten, wegen der Höhe ihres Hinzuverdienstes würde ohnehin kein Zahlbetrag der Rente übrigbleiben.

Sollte es Ihnen auch so ergangen sein: Lassen Sie sich beraten!

Für einige Mandanten konnte ich aufgrund der Falschauskünfte der DRV einen rückwirkenden Rentenbeginndurchsetzen, aus dem Rentennachzahlungen zwischen 12.000 und 33.000,- € brutto resultierten.

Für das Kalenderjahr 2020 hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie die Hinzuverdienstgrenze neben einer vorgezogenen Altersrente von bisher jährlich 6.300,- € brutto auf 44.590,- € brutto heraufgesetzt. Außerdem entfällt die Prüfung des sog. Hinzuverdienstdeckels. Der Hinzuverdienst „zählt“ erst vom Tag des Rentenbeginns bis zum Ende des Kalenderjahres.

Kürzlich rief mich ein Mann an. Er hatte – nach eigener Recherche im Internet – nach dem Tod der Ex-Frau einen Antrag an den Träger seiner berufsständischen Versorgung gerichtet, dieser möge die Kürzung seiner Rente aufheben. Seine Ex-Frau hatte nicht mehr als 36 Monate Rente aus dem Versorgungsausgleich bezogen.

In einem Abänderungsverfahren über den Versorgungsausgleich vor dem Familiengericht ist es nicht notwendig, sich durch einen Rechtsanwalt oder Rentenberater vertreten zu lassen. Sie können selbst in eigener Sache vor Gericht auftreten. Dennoch lohnt es sich, in die Vertretung durch einen Experten (!) zu investieren.

Muss ich etwa mein Leben lang Rente für meine verstorbene Ex-Frau zahlen? Das fragen sich viele Geschiedene, die im Versorgungsausgleich einen Teil ihrer Rente oder Pension an die Ex-Frau (oder den Ex-Mann) abgeben mussten. Wenn der Geschiedene nichts unternimmt, bleibt es auch nach dem Tod des Ex-Ehepartners beim Abzug von der eigenen Rente oder Pension.

Neben der vollen Altersrente von der DRV dürfen Sie maximal 6.300,- € brutto im Kalenderjahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Häufig ist es möglich, den Rentenbeginn ein oder zwei Monate vor dem Tätigkeitsende zu wählen. Auch eine längere Überschneidung von Rente und Erwerbsleben können sich auszahlen.

Die Renten aus einer Pensionskasse sind unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber der Kranken- und Pflegekasse beitragsfrei. Das hat das Bundesverfassungsgericht am 27.6.2018 zu den Aktenzeichen 1 BvR 100/15 und 1 BvR 249/15 beschlossen. Die Veröffentlichung dieser Entscheidung erfolgte erst am 4.9.2018.

Der BGH hat aktuell in zwei Entscheidungen vom 16.5.2018 (Az. XII ZB 466/16) und vom 20.6.2018 (Az. XII ZB 624/15) ausdrücklich bestätigt, dass in bestimmten Konstellationen nach dem Tod der vom Versorgungsausgleich begünstigten Person die Übertragung der Rente oder Pension für die Zukunft wieder entfallen kann.