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Können Sie 2020 doppelt kassieren?

Für das Kalenderjahr 2020 hat der Gesetzgeber aufgrund der Corona-Pandemie die Hinzuverdienstgrenze neben einer vorgezogenen Altersrente von bisher jährlich 6.300,- € brutto auf 44.590,- € brutto heraufgesetzt. Außerdem entfällt die Prüfung des sog. Hinzuverdienstdeckels. Der Hinzuverdienst „zählt“ erst vom Tag des Rentenbeginns bis zum Ende des Kalenderjahres.

Das ist hochinteressant für noch Beschäftigte, die bereits die Altersrente erhalten könnten. Sie könnten weiterhin berufstätig sein und nebenher schon die volle Altersrente erhalten. Das kann etliche 1.000 € zusätzlich in 2020 bedeuten.

Arbeitsrechtlich ist dies in den meisten Fällen kein Problem (der Arbeitsvertrag muß nicht verändert werden; eine individuelle Prüfung ist aber erforderlich!).

Die Rente kann bei einer Antragstellung bis 30.6.2020 sogar noch rückwirkend zum 1.1.2020 gewährt werden.

Eine fachliche Beratung ist unerläßlich. Halbwissen oder Fehlinformationen können deutlich teurer werden als das Beratungshonorar.

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