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Honorar

Das Rentenrecht und das Gebiet des Versorgungsausgleichs sind schwieriges Terrain mit oft existentieller Bedeutung für den Mandanten. Es zahlt sich aus, in guten Rat und sorgfältige Vertretung zu investieren. Im ersten Beratungsgespräch kann ich Ihnen in der Regel schon die zu erwartenden Kosten nennen.

Die im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorgegebenen Gebühren sind aus sozialpolitischen Gründen niedrig gehalten. In manchen Fällen ist der Aufwand so groß, daß die gesetzlichen Gebühren nicht ausreichen. Dann schlage ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung vor.

Wenn ein Widerspruchs- oder Gerichtsverfahren erfolgreich endet, kann ein Anspruch auf Erstattung meiner Vergütung durch einen Sozialleistungsträger bestehen.

Bitte scheuen Sie nicht, Ihre Fragen zum Honorar offen anzusprechen.

Rechtsberatungskosten bzw. Beratungshonorare können im Rahmen der Steuererklärung unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten geltend gemacht werden (Schreiben des BMF vom 20.11.1997, IV B5-S.2255-356/97)