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Rentenauskünfte der DRV aus 2020 und 2021 hinsichtlich der Hinzuverdienstgrenze oft falsch!

In Rentenauskünfte von 2020 oder 2021 wird häufig die „alte“ Hinzuverdienstgrenze neben einer vorgezogenen Altersrente von 6.300,- € brutto pro Kalenderjahr genannt, obwohl wegen der Corona-Pandemie seit 2020 stark erhöhte Grenzen gelten.

Die Hinzuverdienstgrenze lag im Jahr 2020 bei 44.590,- € brutto, in 2021 und 2022 beläuft sie sich auf 46.060,- € brutto.

Wegen der Falschinformation der DRV verzichteten etliche Versicherte darauf, parallel zur fortgesetzten Berufstätigkeit die vorgezogene Altersrente zu beantragen. Sie dachten, wegen der Höhe ihres Hinzuverdienstes würde ohnehin kein Zahlbetrag der Rente übrigbleiben.

Sollte es Ihnen auch so ergangen sein: Lassen Sie sich beraten!

Für einige Mandanten konnte ich aufgrund der Falschauskünfte der DRV einen rückwirkenden Rentenbeginndurchsetzen, aus dem Rentennachzahlungen zwischen 12.000 und 33.000,- € brutto resultierten.

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