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Ab dem 01.04.2017 soll eine Gesetzesänderung Klar­heit bei der Abgrenzung zwischen einer selbstän­di­gen Tätigkeit mit Werk­ver­trag und einem abhängigen Be­schäf­ti­gungs­verhält­nis schaffen. Zu diesem Zweck wurde das Bürgerliche Ge­setz­buch (BGB) um einen neuen Paragraph 611a ergänzt, der nunmehr den Rechtsbegriff des Arbeitsverhältnisses klar definieren soll.