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Auch bzw. gerade wenn die Scheidung vielleicht schon 30 Jahre zurückliegt und Sie am liebsten gar nicht mehr daran denken würden: Vor Ihrem Rentenbeginn sollten Sie den Versorgungsausgleich noch einmal prüfen lassen.

Die “Mütterrente” ist ein griffiges Schlagwort für die ab dem 01.07.2014 eingeführte bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder. Früher wurde nur ein Jahr angerechnet, nun sind es zwei. Viele geschiedene Männer haben das zum Anlaß genommen, einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs zu stellen.