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Die Mütterrente verlockt …

Die “Mütterrente” ist ein griffiges Schlagwort für die ab dem 01.07.2014 eingeführte bessere Bewertung der Kindererziehungszeiten für die vor 1992 geborenen Kinder. Früher wurde nur ein Jahr angerechnet, nun sind es zwei.

Viele geschiedene Männer haben das zum Anlaß genommen, einen Antrag auf Abänderung des Versorgungsausgleichs zu stellen mit dem Ziel, an der “Mütterrente” teilzuhaben und den Versorgungsausgleich zu ihren Gunsten zu verschieben.

Der Schuß kann jedoch nach hinten losgehen, insbesondere wenn eine Betriebsrente des Ehemannes in den vor September 2009 geregelten Versorgungsausgleich einbezogen war. Eine Betriebsrente wird seit dem 01.09.2009 ganz anders geteilt als zuvor. Dadurch kann es zu finanziellen Nachteilen für den Mann kommen, welche die Vorteile durch die Mütterrente bei weitem übersteigen.

Bevor in Bezug auf den Versorgungsausgleich irgendetwas in Angriff genommen wird, sollte stets fachlicher Rat von einem spezialisierten Rechtsanwalt oder Rentenberater eingeholt werden. Bitte seien Sie kritisch bei der Auswahl des rechtlichen Beraters. Nicht jeder “Fachanwalt für Familienrecht” hat vertiefte Kenntnisse im Bereich des Versorgungsausgleichs.

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